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   BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04   

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BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04 (https://dejure.org/2006,34956)
BPatG, Entscheidung vom 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04 (https://dejure.org/2006,34956)
BPatG, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 27 W (pat) 150/04 (https://dejure.org/2006,34956)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Ein Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei Marken, die erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, nur am Nachnamen orientiert, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. GRUR 2000, 233, 234 - ELFI RAUSCH/RAUCH; GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link; Mitt. 2005, 314, 315 - MEY/Ella May).

    Schließlich führt auch die "ELLA MAY"-Entscheidung des Senats (BPatGE 47, 198, bestätigt durch BGH GRUR 2005, 513) zu keiner anderen Beurteilung, denn - neben der gesteigerten Kennzeichnungskraft - war bei dieser maßgeblich, dass der Verkehr wegen der Klangidentität der Nachnamen der (akustischen) Fehlvorstellung unterliegen könne, bei dem allein durch den zusätzlichen Vornamen ergänzten jüngeren Zeichen handele es sich um dieselbe Person wie die mit der nur aus dem klangidentischen Nachnamen bestehenden Widerspruchsmarke bezeichnete, so dass er beide Zeichen fälschlich demselben Unternehmen zuordnet.

  • BPatG, 30.09.2003 - 27 W (pat) 226/02
    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Das gilt insbesondere für den Bekleidungsbereich, in dem Hersteller- bzw. Designermarken sehr häufig aus Vor- und Familiennamen gebildet sind (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; a. a. O. - MEY/Ella May; BPatGE 47, 198, 203 f. - Ella May).

    Schließlich führt auch die "ELLA MAY"-Entscheidung des Senats (BPatGE 47, 198, bestätigt durch BGH GRUR 2005, 513) zu keiner anderen Beurteilung, denn - neben der gesteigerten Kennzeichnungskraft - war bei dieser maßgeblich, dass der Verkehr wegen der Klangidentität der Nachnamen der (akustischen) Fehlvorstellung unterliegen könne, bei dem allein durch den zusätzlichen Vornamen ergänzten jüngeren Zeichen handele es sich um dieselbe Person wie die mit der nur aus dem klangidentischen Nachnamen bestehenden Widerspruchsmarke bezeichnete, so dass er beide Zeichen fälschlich demselben Unternehmen zuordnet.

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu gering, um trotz weitgehender Warenidentität und zumindest normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

    Das gilt insbesondere für den Bekleidungsbereich, in dem Hersteller- bzw. Designermarken sehr häufig aus Vor- und Familiennamen gebildet sind (vgl. BGH GRUR 1999, 241, 244 - Lions; a. a. O. - MEY/Ella May; BPatGE 47, 198, 203 f. - Ella May).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu gering, um trotz weitgehender Warenidentität und zumindest normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu begründen.
  • EuG, 01.03.2005 - T-169/03

    Sergio Rossi / OHMI - Sissi Rossi (SISSI ROSSI)

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Auch die europäischen Gerichte haben sich dem angeschlossen (vgl. EuG GRUR Int. 2005, 503 [Rz. 73-76] - Rossi).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Ein Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei Marken, die erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, nur am Nachnamen orientiert, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. GRUR 2000, 233, 234 - ELFI RAUSCH/RAUCH; GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link; Mitt. 2005, 314, 315 - MEY/Ella May).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZB 12/98

    Carl Link; Gesamteindruck einer Marke

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Ein Erfahrungssatz, dass sich der Verkehr bei Marken, die erkennbar aus Vor- und Nachnamen gebildet sind, nur am Nachnamen orientiert, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (vgl. GRUR 2000, 233, 234 - ELFI RAUSCH/RAUCH; GRUR 2000, 1031, 1032 - Carl Link; Mitt. 2005, 314, 315 - MEY/Ella May).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Dem steht auch die "THOMSON LIFE"-Entscheidung des EuGH (GRUR 2005, 1042) nicht entgegen, denn diese Entscheidung geht für den Regelfall vom Gesamteindruck aus (vgl. a. a. O. [Rz. 28] und nimmt lediglich für einen ganz bestimmten Fall, nämlich der identischen Übernahme der älteren Marke unter Hinzufügung der Firma des Inhabers der angegriffenen Marke, eine Ausnahmesituation an (vgl. a. a. O. [Rz. 30]); damit ist die vorliegende Konstellation schon im Ansatz nicht vergleichbar.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Unter Berücksichtigung der bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr miteinander in Wechselbeziehung stehenden Komponenten der Waren- und Markenähnlichkeit sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (vgl. EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243), ist die Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken zu gering, um trotz weitgehender Warenidentität und zumindest normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke eine Verwechslungsgefahr zu begründen.
  • EuG, 01.03.2005 - T-185/03

    Fusco / OHMI - Fusco International (ENZO FUSCO) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 25.07.2006 - 27 W (pat) 150/04
    Soweit das EuG beim Vergleich von ENZO FUSCO und ANTONIO FUSCO (GRUR Int. 2005, 499) FUSCO als dominierend angesehen hat, ist dies auf die Berücksichtigung der italienischen Rechtsprechung und den nicht sehr verbreiteten Nachnamen FUSCO zurückzuführen.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

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